Reklamationen und Garantie

Jeder Schuh, der unser Werk verlässt, muss sehr hohen Qualitätsansprüchen genügen. Während des Fertigungsprozesses werden mehrere Qualitätskontrollen durchgeführt. Dennoch bleibt die Schuhmacherei Handarbeit, und die Materialien sind größtenteils manuell verarbeitete Naturprodukte. Es ist daher nicht gänzlich auszuschließen, dass ein Schuh unser Werk verlässt, der nicht den Qualitätsanforderungen entspricht. Für diese Art von Einzelfällen haben wir ein sorgfältiges Reklamationsverfahren.

Das wichtigste Kriterium bei der Beurteilung einer Reklamation ist, dass der Schuh die Eigenschaften erfüllen muss, die Sie als Verbraucher angemessenerweise erwarten können. Es gibt dabei keine festgelegte Frist, innerhalb derer ein Garantieanspruch geltend gemacht werden kann. Im Abschnitt „Hintergrund“ erfahren Sie mehr über die Beurteilungskriterien, die bei der Bewertung einer Reklamation herangezogen werden.

Die Garantie wird, wie es das Gesetz vorschreibt, von der Partei übernommen, mit der Sie den Kaufvertrag abgeschlossen haben. Diese beurteilt die Reklamation und bietet eine Entschädigung an, wenn die Reklamation berechtigt ist. Je nachdem, wo Sie die Schuhe gekauft haben, sollten Sie sich an Ihren Van Bommel Händler oder an das Werk „Schoenfabriek van Bommel“ selbst wenden.

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