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Die Schuhfabrik van Bommel betrieb bis 1915 einen kleinen Lebensmittelladen neben dem Fabrikgelände. In diesem Laden konnte das ganze Dorf seine Einkäufe tätigen. Der Laden war jedoch hauptsächlich für den Zwangseinkauf gedacht, den Van Bommel seinen Angestellten auferlegte.
Beim Zwangseinkauf wurde der Lohn teilweise in bar und teilweise in Form von Waren oder Gutscheinen ausgezahlt. In der Regel konnten diese Gutscheine nur im Firmenladen eingelöst werden. Bei Van Bommel war dies der Fall.
(Bild unten: Van Bommels Firmenladen verkaufte „wundersamen Klosterbalsam.“)
In dem Lebensmittelladen verkaufte Van Bommel Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs. In alten regionalen Zeitungen wurden Anzeigen gefunden, in denen Van Bommel auch Manufakturen (Textilwaren), Kolonialwaren (Gewürze) und „Wundersamen Klosterbalsam“ anpries. Laut Anzeige half der Klosterbalsam bei „Rheuma, Verbrennungen und Schnittwunden, Prellungen, Steifheit, Muskelzerrungen, alten und neuen Wunden, Hautkrankheiten und so weiter und so fort“.
Die Waren in Betriebsläden waren oft teurer als in normalen Geschäften. Nach Ansicht des Arbeitgebers war der Zwangseinkauf ein zusätzlicher Service für die Mitarbeiter. In Wirklichkeit handelte es sich um eine schwere Form der wirtschaftlichen Ausbeutung. 1909 wurde der Zwangskauf gesetzlich verboten.
(Bild oben: Eine „höfliche Empfehlung“ für Manufakturwaren (Textilwaren) und Kolonialwaren (Gewürze), die Van Bommel in seinem Firmenladen verkaufte. Aus der Moergestel Kermiscourant von 1899.)
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