Jeder Produktionsstandort und jeder Lieferant im In- und Ausland unterzeichnet den Verhaltenskodex der Schoenfabriek Van Bommel. Darin sind die Anforderungen festgelegt, die Lieferanten erfüllen müssen. Der Verhaltenskodex enthält Vereinbarungen zur geschäftlichen Zusammenarbeit sowie zu Themen wie Kinderarbeit, Arbeitsbedingungen, Vergütung und Umwelt.
Kinderarbeit: Die Van Bommel Gruppe hält es für unzulässig, dass Unternehmen, die Waren für die Van Bommel Gruppe herstellen, Kinder unterhalb des gesetzlich festgelegten Mindestalters beschäftigen, wie es die jeweilige nationale Gesetzgebung bestimmt. Ist kein gesetzliches Mindestalter festgelegt, gelten die Bestimmungen von Artikel 2 des ILO-Übereinkommens Nr. 138.
Arbeitsbedingungen und Löhne: Hersteller und Lieferanten sind verpflichtet, die Grundrechte und die nationalen gesetzlichen Bestimmungen zur Beschäftigung von Menschen einzuhalten.
Umwelt: In seinem Verhaltenskodex stellt Van Bommel Anforderungen an das Umweltmanagement seiner Produktionspartner. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der geltenden Umweltgesetze und der verantwortungsvolle Umgang mit Rohstoffen, Chemikalien und Abfällen.